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Der magische 184: BDSM, Pornografie und Strafgesetzbuch


Ein Redaktionsbeitrag von Andrea Schneider

"Sie werden hiermit aufgefordert am /um zum Vorwurf der "Verbreitung pornografischer Schriften im Internet nach §184 StGB" Stellung zu beziehen...".

Da lag es also kürzlich vor mir, das Schreiben des Landeskriminalamtes, warf mir Jugendschutzverletzung vor und sorgte für Bauchgrimmen das nach und nach zu Situationssarkasmus mutierte. Ärgerlich. Sehr ärgerlich.

Das Damoklesschwert das seit Jahren mental über meinem engagiert - sturen Webmistresskopf schwebte, war Realität geworden. Bedrohte "mein Kind" und ich würde es notfalls bis zur letzten Instanz vor den spießigen Häschern verteidigen! Keine Geldbuße akzeptieren, lieber eine mögliche Straf-Haft wählen, logisch! Im Geiste baute ich schon meine künftige Knastredaktion auf, während geliebter Quälgeist erste Texte für sein Demoschild entwarf: "Freiheit für mein Subbie, Lustschmerz für alle!"

Tja, so ist das, wenn etwas passiert das komplette persönliche Wertevorstellungen angreift. Wenn rechtlich angeprangert wird, wofür man mit jeder Faser seines Denkens steht, dann befreit trotzige Rebellion im Hinterstübchen doch ungemein.

Im Amtsstübchen empfiehlt sich Jean d´Arc allerdings weniger. Dort ist Seriosität und Gesprächsbereitschaft gefragt. Ein wenig Einsicht, viel Interesse und potztausend ... Beamte sind auch nur Menschen. Doch genug geflapst.

Ärgerlich war es wirklich, und auch wenn es mit der Knast-Redaktion glücklicherweise nichts werden wird... es ist kein schönes Gefühl sich mit einer Strafanzeige herumschlagen zu müssen und möglicherweise teure Konsequenzen zu tragen. "Berufsrisiko" werden manche sagen, aber damit ist es nicht so ganz getan.

Denn ein solches Verfahren kann jeden Webmaster treffen der sich mit Verbreitung von SM Inhalten im Internet beschäftigt. Kommerziell oder nichtkommerziell, privates Engagement oder aufgeschlossener Verein, der Unterschied wird sich bestenfalls in Höhe der Geldbuße oder schlimmstenfalls in Dauer einer Freiheitsstrafe auswirken. Bis zu einem Jahr schlägt Justizia je nach Härtefall vor.

Alles kein Grund zur Panik, aber genauer hinzusehen dürfte interessant sein: Der Grundstein allen Wohl und Wehes ist der angestaubte §184. Er stammt noch aus einer Zeit, in der Internet gerade mal Profiprogrammierer betraf. An die weitgreif-enden Entwicklungen des Word Wide Web hat damals noch keiner wirklich gedacht und "Freund 184" regelte somit Sexshops und Versandhandel, machte Beate Uhse das Leben schwer und verbannte Fickmagazine unter den Ladentisch.

Die Zeiten haben sich geändert, Freund 184 allerdings ist der alte geblieben. Er verbietet in alter Väter Sitte die Verbreitung von Pornografie zum Schutze der Jugend und somit alle Medien und Möglichkeiten, die einen Altersschutz nicht gewährleisten können.

Genau dies kann das Internet nach Ansicht verantwortlicher Stellen aber nicht. Und auch auf "Adultsites" übliche, elektronische Alterschecks sind nicht legitimiert, sondern aufgrund der Masse an Erotiksites stillschweigend toleriert, - der Teufel steckt also im Detail, genauer: im Ermessen des Staatsanwaltes.

Und was ist nun Pornografie? Eigentlich alles das dazu dient, das sexuelle Lustempfinden des Menschen anzusprechen. Bilder und Texte, Erfahrungen und Erklärungen, alles was auf den Punkt, den Akt, die Brust den Schwanz zielt ist Gift für unsere Jugend und damit tabu. Einzig ausgenommen wird die Kunst, aber die ist ja bereits "unsexuell" nur äußerst haarig zu erkennen. Nicht nur bei Suppendose oder Blauem Reiter, das Gütesiegel "Kunst" vergeben auch bei erotischen Streitfragen extra berufene Komitees, die nach weitgehend unbekannten Maßstäben Bild und Text (re)zensieren.

Auch wenn er noch als Rechtsgrundlage gilt ... er ist verstaubt, der alte 184. Er wird dem dritten Jahrtausend, der erotisch pochenden Werbebranche und auch der Informations- und Datenautobahn nicht mehr gerecht. Das wissen Webmaster ebenso wie gesetzliche Stellen, und so ist eine Novellierung dieses Paragraphen sogar ohne das vehemente Eintreten von Frau Schwarzer und ihrer parteiüber-greifenden Damenriege abzusehen.

Abzusehen ist aber auch, dass Deutschland den Jugendschutz sicherlich nicht in den Wind schreiben wird. "Primäre Geschlechtssteile" garnieren heute jeden Vorabend-Krimi , weshalb das Gesetz zum Schutze der Jugend, den selben künftig klar im verstärkten Kampf gegen Kinder- und Gewaltpornografie sehen wird.

Punkt eins würden wir vermutlich geschlossen befürworten. Punkt zwei allerdings betrifft schlicht und einfach die Darstellung von BDSM Sexualität. Bereits heute hadert das StGB bei "normaler Pornografie" mit "tatsächlichem und wirklichkeitsnahem Geschehen". Wir dürfen gespannt sein wie der künftige 184 den wirklichkeitsnahen BDSM Bildern, Geschichten, Texten, Videos, Magazinen und Webseiten gegenüberstehen wird.

Wird es ausreichen sie im Internet hinter neu kreierte Alterschecks zu verbannen? Oder werden sich Herausgeber aller Medien künftig strengeren Auflagen unterwerfen müssen? Dürfen wir reine Informationsmedien behalten, aber keine tatsächlichen Darstellungen mehr zugänglich machen?

Hätten all diese möglichen Entwicklungen mit Zensur zu tun? Und wenn ja... wo sind die Menschen die bereit wären, gegen Zensur Ihrer Medien anzugehen? Grusel! Wird es da am gemütlichen Andreaskreuz etwa unbequem politisch? All das ist nicht neu, nur ziemlich in Vergessenheit geraten... Wer allerdings die Internet- Nachrichtendienste der letzten Wochen aufmerksam verfolgte, kann sich auf künftige Entwicklungen seinen Reim machen.

Unter dem Titelthema "Outing" der Januar "Schlagzeilen"-Ausgabe , werden viele Stimmen wieder über persönliche Freiheit sprechen. Auch vom Recht "BDSM nicht öffentlich thematisieren zu müssen." Verständlich. Entscheidungsfreiheit und Persönlichkeitsrechte sind wertvollstes Gut. Bleibt nur zu hoffen, dass uns das zugrundeliegende Recht nicht bald gehörig in die Pflicht nimmt.

Die BDSM Szene hat sich gute, ausbaufähige Netzwerke geschaffen. Lasst sie uns zum Erhalt unserer Medien aktiv nutzen. Denn es geht nicht um weniger als unsere Meinungsfreiheit.

Mit besten Grüßen,
Andrea Schneider

 

 
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