Spacer Spielzeug, das SMer Herzen begehrt:
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BDSM & Versicherungsfragen für alle Fälle


Versicherungsfragen rund um BDSM stellen sich immer wieder. Oft bleiben Antworten offen oder man stochert mit gesundem - aber leider nicht immer richtigem - Menschenverstand im Dunkeln. Diese Übersicht soll deshalb eine erste gute Hilfestellung sein. Sie wurde zusammen mit einem Versicherungsprofi bei einem Gespräch zum Thema erarbeitet und nach bestem Wissen zusammengestellt.

Bei spezifischen Fragen und zur absoluten Rechtssicherheit, solltet Ihr aber bitte konkrete Angebote und Einschätzungen bei der Versicherung Eures Vertrauens einholen.

1. Wozu benötigt man grundlegend eine Versicherung?

Man braucht eine Versicherung, wenn man nicht mehr in der Lage ist, verursachte Schäden "aus der Portokasse" zu ersetzen bzw. seine Risiken zu decken.

2. Welchen Stellenwert nimmt BDSM darin ein?

SM-Fälle sind normale Versicherungsfälle.

3. Wichtige Unterscheidungen:

Man beachte die Unterschiede zwischen gewerblichen und privaten Versicherungen, was insbesondere für Veranstalter im kleinen und großen Kreis wichtig ist.

4. Konkrete Angebote einholen

Im Zweifelsfall lohnt es immer, die Versicherung seines Vertrauens anzurufen und nachzufragen.

5. Beispiele:

"Ich habe eine Lederhosen-/Handschellen-/Gummisachen(an)sammlung zu Hause. Muss ich diese extra versichern oder bei der Versicherungsgesellschaft angeben?

Hier sind wir im Bereich der privaten Hausratversicherung. Was ist Hausrat? Kurz gesagt, alles, was nicht niet- und nagelfest mit dem Gebäude verbunden ist und dir auf den Kopf fallen kann. Achtung, Subbies zählen nicht zum Hausrat! Auch wenn das einige von uns vielleicht gerne so hätten

... Aber wie ist das dann mit meinem in der Wand verankerten Andreaskreuz? Nun, dies bedürfte einer Fall-zu-Fall-Entscheidung. In Mietwohnungen gehört sowieso alles, was der Mieter selbst einbringt, zum Hausrat, auch die nachträglich eingebaute Wasserleitung. Dies gilt übrigens auch für Genossenschaftswohnungen!

In Eigentumswohnungen bzw. Gebäuden gestaltet sich das ganze schon schwieriger, die Hausratversicherung wird tunlichst versuchen, den Schaden auf die Gebäudeversicherung abzuwälzen und andersrum. Deshalb empfiehlt es sich hier, im Falle eines Wohneigentums, die Versicherungen bei der gleichen Gesellschaft abzuschließen.

Was ist ein Hausratschaden?

Das kann nun jeder nachlesen, aber in Kürze sind es Schäden durch:

  • Brand (zählt nur, wenn eine offene Flamme zu sehen ist, kokeln gilt nicht. Wichtig für die Gummifetischisten unter uns, die ihre Latexhose auf dem Herd liegen lassen.)
  • Blitzschlag (nur, wenn es direkt einschlägt, keine Überspannungsschäden)
  • Explosion (ist ziemlich selten, aber: wenn euch der Korken aus der Sektflasche knallt und dabei was kaputt geht, ist das ein Explosionsschaden. Auch hier wiederum gilt das nicht für Subbie, welche/r den Korken an empfindliche Körperteile bekommt, das ist eine andere Versicherung!)
  • Leitungswasser (bitte den Unterschied zum Reinigungswasser- und Planschwasserschaden beachten. Heiße Badesessions mit daraus folgender Überflutung des Bades und Unter-Wasser-Setzung der Nachbarswohnung sind wieder mal nicht versichert.)
  • Sturm - Hagel
  • Einbruch & Diebstahl (dieser ist nur dann gegeben, wenn der Täter die Wohnung "erbricht" - geiles Wort, oder? - usw. usf. alles weitere bitte im Vertrag nachlesen)
  • Vandalismus nach Einbruchdiebstahl
  • Raub

Und was ist nun mit meinen Handschellen, muss ich die angeben?

Nö. Handschellen gehören zum Hausrat wie Nylonstrumpfhosen und Kochlöffel. Deklariert werden müssen Wertgegenstände, Gobelins, Kunstgegenstände, wenn ihr Wert mehr als 20 % der Versicherungssumme ausmacht. Also sollten die Schellen nicht gerade aus Silber, Gold oder Platin sein, müssen sie nicht extra angegeben werden.

In jedem Fall aber muss man im Falle eines Schadens nachweisen können, was man denn dadurch so verloren hat. Also: alle Belege aufheben, ja, auch die aus den Sexshops.

Ihr habt nicht für alle eure Klamotten Belege, wisst auch gar nicht, wie viel die wert sind? Schnappt euch euren Partner und macht eine nette Fotosession mit allen Sachen, die ihr so habt. Es wird ziemlich schwierig, nach einem Brand mit einem Klumpen Gummi zum Versicherer zu gehen und zu sagen, hey, das waren mal 5.000 Euro! Noch eine Variante ist der Rundgang durch die Wohnung mit einer Videokamera, die Kassette könnt ihr ja irgendwo deponieren.

Nochmals an dieser Stelle: sind die Räume überwiegend gewerblich genutzt, zahlt eine private Hausratversicherung nicht!

Aber wie ist das denn bei meinem selbst gebastelten Spielzeug, wie viel ist das denn wert?

Zum Thema Wert: Wurden Hausratversicherungen nach 1984 abgeschlossen, ist man zum sogenannten "gleitenden Nennwert" versichert, das heißt: habe ich mir vor fünf Jahren eine Lederhose für 80 Euro gekauft, sie wird mir geklaut und ich müsste sie mir neu für 150 Euro kaufen, bekomme ich von der Versicherung 150 Euro erstattet und nicht 80. Bei selbst gebauten/genähten ge-wie-auch-immer-ihr-es-herstellt Dingen zählt der derzeitige Marktwert. Wie viel würde das Teil denn im Laden kosten? Zur Not berechnet man Materialkosten und Arbeitsaufwand.

Und wie ist das, wenn ich ein nettes Spiel im Wohnzimmer habe, die Kerzen brennen lasse, ins Schlafzimmer verschwinde, die Kerzen vergesse und einen Brand verursache? Wie unser Versicherungsprofi so schön sagt: "Geilheit entschuldigt nicht!" In diesem Fall handelt es sich um grobe Fahrlässigkeit, und die ist über die Hausratversicherung nicht versichert, ebenso wenig, wie der bedingte Vorsatz oder Vorsatz. Ganz im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, hier sind Fahrlässigkeit und grobe Fahrlässigkeit versichert.

Wenn ich also meine Gerte an der Hose befestigt habe und bei Freunden durch eine dumme Bewegung damit die teure Ming-Vase umreiße, bin ich dann versichert? Ja! Und wenn ich meine/n Subbie schlage und falsch treffe, bin ich dann versichert? Ähm, eher nein. Haftbar bin ich zwar, aber die Haftpflicht greift hier nicht, denn es handelt sich um eine vorsätzliche Handlung. Anders sieht es aus, wenn ich aushole und einen Unbeteiligten treffe, das ist wiederum versichert! Auch wenn sich auf einer von mir veranstalteten Privat(!)Fete jemand verletzt, sich zum Beispiel das teure Lackhemd an einem Nagel aufreißt, greift meine Haftpflichtversicherung.

Noch einmal zum Andreaskreuz. Nun ist es eher selten, dass das wirklich bei einem Einbruch abhanden kommt oder verbrennt, was aber wirklich passieren kann, ist Folgendes: Was passiert denn, wenn mein Andreaskreuz auf meiner Privatfete umkippt und Schaden anrichtet? Da zanken sich dann die Versicherungen desjenigen, der das Kreuz auf seine Standfestigkeit geprüft hat und desjenigen, der es zum Umfallen gebracht hat. Meist wird geteilt.. Noch eine Frage:

Mein Elektrogerät aus dem Sexshop gibt nach einem halben Jahr den Geist auf und die wollen es nicht umtauschen. Was nun? Das ist zunächst eine Kaufvertragsverletzung. Zwei Jahre Garantie gibt es auf das Gerät. Und wenn ich mich wirklich mit dem Shop anlegen will, ja, dann zahlt die Kosten dieses Streits auch meine Rechtsschutzversicherung.

Anders sieht das aus, wenn ich mich von meiner Domina schlecht behandelt fühle und meine Rechte als Käufer einer Leistung einklagen will – dieser Fall ist immer noch sittenwidrig!

Ein Stichwort zum Thema Vorsatz: Lasse ich mich vorsätzlich von meinem Dom schlagen und er verletzt mich dabei so, dass ich zum Arzt, zur Reha-Klinik oder gleich in den OP-Saal muss, zahlt eine private Krankenversicherung nicht, die gesetzliche aber schon! Na, irgendwas Positives müssen die gesetzlichen ja auch haben...

Und ein Stichwort für Fetenveranstalter: Es gibt Haftpflichtversicherungen für kurzfristige Veranstaltungen, diese kosten im Schnitt pro Teilnehmer 30 Cent, mindestens jedoch 150 Euro. Aber, Schäden an gemieteten und gepachteten Gegenständen sind ausgeschlossen!

(c) Zusammenstellung von Devonshire nach einem Versicherungs-Themenabend mit fachmännischer Unterstützung durch mediastinus

 

 

 
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